Führerschein Kl. Mofa / AM / A1
Führerscheinklasse Mofa / AM
Voraussetzungen:
- Vollendung des 15. Lebensjahres (Mofa)
- Vollendung des 16. Lebensjahres (AM)
Berechtigt zum Führen von:
Mofa und zweirädrigen Kleinkrafträdern mit:
- einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h (25 km/h bei Mofa)
- Hubraum max. 50 ccm (Verbrennungsmotor)
- max. 4 kW Leistung (Elektromotor)
dreirädrigen Kleinkrafträdern mit:
- einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm (Fremdzündungsmotoren)
- einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm (Fremdzündungsmotoren)
- max. 4 kW Leistung (Diesel/Elektromotor)
- Leermasse max. 350 kg
Führerscheinklasse A1
Vorraussetzungen:
- Vollendung des 16. Lebensjahres
Beinhaltet: AM
Berechtigt zum Führen von:
Krafträdern mit:
- Hubraum max. 125 ccm
- max. 11 kW Leistung
- Gewicht-Leistungs-Verhältnis: max. 0,1 kW/kg
dreirädrigen KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- max. 15 kW Leistung
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