Grundkurs Ladekranführer
Sie werden aufgefordert einen LKW mit Ladekran zu fahren, weil Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C/CE sind?
Achtung! Der LKW-Führerschein befähigt Sie nicht zum Führen eines Ladekranes. Dies setzt eine Ausbildung zum Ladekranführer nach BGG 921 voraus.
Laut BGV D6 darf der Unternehmer nur Personen mit dem sebstständigen Führen von Kranen beauftragen, die:
- mind. 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (G 25),
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind
- ihre Befähigung nachgewiesen haben (Prüfung).
Diese Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.
Theorie 1,5 Tage:
- UVVen sowie Verantwortung
- Ladekrantechnik
- Lastschwerpunkt
- Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
- Schriftliche Prüfung
Praktischer Teil:
- Vorbereitung des Ladekranes
- Theoretische Unterweisung
- Aufbauten und Hinweise
- Praktische Unterweisung, Übungen
- Wartungsarbeiten
- Abschlusstest
Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur, die Berufsgenossenschaft und das Jobcenter sind bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein möglich.
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Unsere Lehrgangstermine finden Sie hier.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen natürlich auch sehr gern persönlich unter der Telefonnummer 05322 / 55 97 97 zur Verfügung oder auch als email Anfrage unter info@getmobile-moeller.de
Ihr getmobile Team